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   VGH Hessen, 16.11.1992 - 8 UE 624/86   

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VGH Hessen, 16.11.1992 - 8 UE 624/86 (https://dejure.org/1992,9974)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.11.1992 - 8 UE 624/86 (https://dejure.org/1992,9974)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. November 1992 - 8 UE 624/86 (https://dejure.org/1992,9974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 VwVfG, § 7 EWGV 337/79, § 7 Abs 2 WeinVergV, Art 16 EWGV 2600/79, EWGV 1059/83
    Rücknahme eines Beihilfebewilligungsbescheids für die private Lagerhaltung von Wein wegen ungenehmigter Umlagerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 02.05.1990 - 358/88

    Hopermann / BALM

    Auszug aus VGH Hessen, 16.11.1992 - 8 UE 624/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist bei der Frage der Verhältnismäßigkeit stets zu prüfen, ob die Sanktion die Grenze dessen überschreitet, was für die Erreichung des mit der verletzten Regelung verfolgten Ziels angemessen und erforderlich ist (Urteil vom 20.02.1979 -- Rs 122/78 --, Sammlung 1979, 677; 17.05.1984 -- Rs 15/83 --, Sammlung 1984, 2171; 02.05.1990 -- Rs 358/88 --, Sammlung 1990, 1687; 27.06.1990 -- Rs 118/89 --, Sammlung 1990, 2653).

    Unter diesen Umständen steht der mit der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung verbundene Verlust des Beihilfeanspruchs nicht außer Verhältnis zu dem vom Gemeinschaftsgesetzgeber angestrebten Ziel (siehe dazu EugH, Urteil vom 02.05.1990 -- Rs 358/88 --, Sammlung 1990, 1694 f.).

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus VGH Hessen, 16.11.1992 - 8 UE 624/86
    Rechtsgrundlage für die Aufhebung der die Beihilfe gewährenden Bescheide vom 14.04.1983, 16.06.1983, 06.07.1983 und 05.10.1983 ist § 48 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 VwVfG, allerdings mit der Maßgabe, daß die in § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG enthaltene Ermessensentscheidung ("kann zurückgenommen werden") mit Rücksicht auf die in Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 729/70 vorgesehene Verpflichtung der nationalen Behörden, zu Unrecht ausgezahlte Beträge wieder einzuziehen, als gebundene Entscheidung ("ist zurückzunehmen") zu verstehen ist (EuGH, Urteil vom 21.09.1983 -- RS 205 bis 215/82 --, Sammlung 1983, 2633; BVerwG, Urteil vom 14.08.1986 -- 3 C 9.85 --, BVerwGE 74, 357; Hess. VGH, Urteile vom 18.11.1988 -- 8 UE 741/84 --, 22.01.1990 -- 8 UE 115/84 --, 26.08.1991 -- 8 UE 1611/85 --); insoweit, das heißt ob der Behörde bei der Rücknahmeentscheidung ein Ermessensspielraum zusteht, geht § 7 Abs. 2 der WeinVO dem § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG vor (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 14.08.1986 -- 3 C 9.85 --, BVerwGE 74, 357 zur gleichlautenden Beihilfeverordnung Magermilch).
  • EuGH, 17.05.1984 - 15/83

    Denkavit Nederland

    Auszug aus VGH Hessen, 16.11.1992 - 8 UE 624/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist bei der Frage der Verhältnismäßigkeit stets zu prüfen, ob die Sanktion die Grenze dessen überschreitet, was für die Erreichung des mit der verletzten Regelung verfolgten Ziels angemessen und erforderlich ist (Urteil vom 20.02.1979 -- Rs 122/78 --, Sammlung 1979, 677; 17.05.1984 -- Rs 15/83 --, Sammlung 1984, 2171; 02.05.1990 -- Rs 358/88 --, Sammlung 1990, 1687; 27.06.1990 -- Rs 118/89 --, Sammlung 1990, 2653).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86

    Rückforderung - Beihilfevoraussetzungen

    Auszug aus VGH Hessen, 16.11.1992 - 8 UE 624/86
    Zu Unrecht empfangen sind Vergünstigungen dann, wenn sie durch Verwaltungsakt gewährt wurden und dieser entweder nichtig oder aufgehoben worden ist, wenn sie aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gezahlt wurden und der Vertrag unwirksam ist oder wenn sie aufgrund eines wirksamen öffentlichrechtlichen Vertrages gezahlt wurden, der Empfänger seinerseits den Vertrag aber nicht erfüllt hat und der Behörde daher ein vertraglicher Rückzahlungsanspruch zusteht (siehe dazu Urteil des BVerwG vom 24.01.1992 -- 3 C 33.86 --, zu § 8 BLFVO, Buchholz 451.511 § 6 Nr. 4 = NVwZ 1992, 769 = DÖV 1992, 529).
  • EuGH, 20.02.1979 - 122/78

    Buitoni

    Auszug aus VGH Hessen, 16.11.1992 - 8 UE 624/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist bei der Frage der Verhältnismäßigkeit stets zu prüfen, ob die Sanktion die Grenze dessen überschreitet, was für die Erreichung des mit der verletzten Regelung verfolgten Ziels angemessen und erforderlich ist (Urteil vom 20.02.1979 -- Rs 122/78 --, Sammlung 1979, 677; 17.05.1984 -- Rs 15/83 --, Sammlung 1984, 2171; 02.05.1990 -- Rs 358/88 --, Sammlung 1990, 1687; 27.06.1990 -- Rs 118/89 --, Sammlung 1990, 2653).
  • BVerwG, 03.08.1989 - 3 C 52.87

    Europarecht - Verbilligte Butter - Interventionsbestand - Ausschreibung -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.11.1992 - 8 UE 624/86
    Unabhängig von dem in den genannten Entscheidungen gemachten Unterschied der Frage der absoluten Unmöglichkeit stimmen alle Urteile des Gerichtshofs, die sich mit dem Begriff der höheren Gewalt im Agrarrecht der Gemeinschaft befassen, darin überein, daß der Nichteintritt der in Rede stehenden Tatsache auf Umstände zurückzuführen sein muß, die derjenige, der sich darauf beruft, nicht zu vertreten hat, die ungewöhnlich (anormal) und unvorhersehbar sind, und deren Folgen auch bei aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 03.08.1989 -- 3 C 52.87 --, BVerwGE 82, 278 = NJW 1990, 1435 = RIW 1990, 70).
  • VGH Hessen, 26.08.1991 - 8 UE 1611/85
    Auszug aus VGH Hessen, 16.11.1992 - 8 UE 624/86
    Rechtsgrundlage für die Aufhebung der die Beihilfe gewährenden Bescheide vom 14.04.1983, 16.06.1983, 06.07.1983 und 05.10.1983 ist § 48 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 VwVfG, allerdings mit der Maßgabe, daß die in § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG enthaltene Ermessensentscheidung ("kann zurückgenommen werden") mit Rücksicht auf die in Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 729/70 vorgesehene Verpflichtung der nationalen Behörden, zu Unrecht ausgezahlte Beträge wieder einzuziehen, als gebundene Entscheidung ("ist zurückzunehmen") zu verstehen ist (EuGH, Urteil vom 21.09.1983 -- RS 205 bis 215/82 --, Sammlung 1983, 2633; BVerwG, Urteil vom 14.08.1986 -- 3 C 9.85 --, BVerwGE 74, 357; Hess. VGH, Urteile vom 18.11.1988 -- 8 UE 741/84 --, 22.01.1990 -- 8 UE 115/84 --, 26.08.1991 -- 8 UE 1611/85 --); insoweit, das heißt ob der Behörde bei der Rücknahmeentscheidung ein Ermessensspielraum zusteht, geht § 7 Abs. 2 der WeinVO dem § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG vor (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 14.08.1986 -- 3 C 9.85 --, BVerwGE 74, 357 zur gleichlautenden Beihilfeverordnung Magermilch).
  • VGH Hessen, 18.11.1988 - 8 UE 741/84
    Auszug aus VGH Hessen, 16.11.1992 - 8 UE 624/86
    Rechtsgrundlage für die Aufhebung der die Beihilfe gewährenden Bescheide vom 14.04.1983, 16.06.1983, 06.07.1983 und 05.10.1983 ist § 48 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 VwVfG, allerdings mit der Maßgabe, daß die in § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG enthaltene Ermessensentscheidung ("kann zurückgenommen werden") mit Rücksicht auf die in Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 729/70 vorgesehene Verpflichtung der nationalen Behörden, zu Unrecht ausgezahlte Beträge wieder einzuziehen, als gebundene Entscheidung ("ist zurückzunehmen") zu verstehen ist (EuGH, Urteil vom 21.09.1983 -- RS 205 bis 215/82 --, Sammlung 1983, 2633; BVerwG, Urteil vom 14.08.1986 -- 3 C 9.85 --, BVerwGE 74, 357; Hess. VGH, Urteile vom 18.11.1988 -- 8 UE 741/84 --, 22.01.1990 -- 8 UE 115/84 --, 26.08.1991 -- 8 UE 1611/85 --); insoweit, das heißt ob der Behörde bei der Rücknahmeentscheidung ein Ermessensspielraum zusteht, geht § 7 Abs. 2 der WeinVO dem § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG vor (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 14.08.1986 -- 3 C 9.85 --, BVerwGE 74, 357 zur gleichlautenden Beihilfeverordnung Magermilch).
  • VGH Hessen, 14.07.1993 - 8 UE 2043/87

    Rückforderung einer Destillationsbeihilfe wegen unrichtiger Angaben über die

    Rechtsgrundlage für die Aufhebung des die Beihilfe bewilligenden Bescheides vom 3. Dezember 1984 ist § 48 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 VwVfG, allerdings mit der Maßgabe, daß die in § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG enthaltene Ermessensentscheidung ("kann zurückgenommen werden") mit Rücksicht auf die in Art. 8 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 729/70 vorgesehene Verpflichtung der nationalen Behörden, zu Unrecht ausgezahlte Beträge wieder einzuziehen, als gebundene Entscheidung zu verstehen ist (EuGH, U. v. 21. September 1983 - Slg. 1983, 2633; BVerwGE 74, 357; Hess. VGH, U. v. 16. November 1992 - 8 UE 624/86 - m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
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